Forderung nach einer Grundsteuer C – „Instrument gegen Bodenspekulationen“

SPD-Bundestagskandidatin Lahrkamp und Landtagsabgeordneter Sundermann fordern NRW-Landesregierung zum Handeln auf

Rheine/Kreis Steinfurt/Kreis Borken/Düsseldorf. Wie kann man den Menschen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum ermöglichen, ohne die Menge an versiegelten Flächen unnötig zu vergrößern? Einen wichtigen Baustein für eine Lösung dieses Problems sehen die Steinfurter SPD-Bundestagskandidatin Sarah Lahrkamp und der SPD-Landtagsabgeordnete für das Tecklenburger Land, Frank Sundermann, in einer Grundsteuer C für unbebaute private Grundstücke. „Für viele Kommunen wäre die Grundsteuer C ein wirksames Instrument gegen Bodenspekulationen“, sagt Lahrkamp. Doch NRW sei das einzige Bundesland, das weder das Modell vom Bund übernommen noch ein eigenes Modell vorgeschlagen habe.

„Nur NRW prüft noch“, kritisiert Sundermann in Richtung Landesregierung. „Auf Bundesebene ist bereits 2019 durch eine Grundgesetzänderung die Erhebung der Grundsteuer C möglich gemacht worden und alle Bundesländer haben die Frage längst geklärt, ob sie das Modell vom Bund übernehmen oder ein eigenes Modell vorschlagen. Nur in Nordrhein-Westfalen befindet sich die Grundsteuerreform noch in der Prüfung“, sagt Sundermann. Bis Ende 2024 müsse eine Entscheidung gefallen sein und bis 2025 müssten Grundstücke neu bewertet und speziell für die Grundsteuer C unbebaute Grundstücke erfasst werden. „Die Zeit drängt. Die Verzögerungstaktik der Landesregierung schadet Mietern, Eigentümern und insbesondere Städten und Gemeinden, die auf Planungssicherheit angewiesen sind. Die Landesregierung um Ministerpräsident Armin Laschet und Finanzminister Lutz Lienenkämper muss endlich liefern“, fordert Sundermann.

Die Kommunen würden die Grundsteuer C für unbebaute private Grundstücke schon länger fordern. Sie versprechen sich dadurch einen Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum und gegen unnötigen Flächenfraß. Die Grundsteuer C soll dabei die Gewinne abschöpfen, die durch die Wertsteigerungen erreicht werden, während das Grundstück unbebaut liegen bleibt. „Es darf sich lohnen, Wohnraum zu schaffen. Es darf sich aber nicht lohnen, auf Boden zu spekulieren und damit Wohnraum zu verhindern“, sagte Lahrkamp zu einer möglichen Einführung der Grundsteuer C.

„Flächen sind in den Städten und Gemeinden knapp. Viele Kommunen müssen sehr genau planen, wie eine zukünftige Wohnraumversorgung aussehen kann. Dazu brauchen wir Klarheit über die Instrumente, die uns zur Verfügung stehen. Alles, was Innenentwicklung fördert und gleichzeitig verhindert, dass wir zusätzlich in die Fläche gehen müssen, wäre dabei hilfreich“, sagt der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion in Rheine, Dominik Bems. Die Grundsteuer C sei dafür ein wirksames Instrument.

Zum Hintergrund: Bei der Grundgesetzänderung und Neuregelung der Erfassung der Grundsteuer durch Bundestag und Bundesrat im Jahr 2019 hatten die Bundesländer eine sogenannte weitreichende Öffnungsklausel für die Grundsteuerreform erwirkt. Das bedeutet, dass die Länder bis zum 31. Dezember 2024 selber entscheiden können, ob sie das Bundesmodell übernehmen oder eigene Modelle vorschlagen. Die Grundsteuerreform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung der Erhebung gekippt hatte. Neben der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B für bebaute private und betriebliche Grundstücke wäre demnach auch eine Grundsteuer C für unbebaute private Grundstücke möglich.