In dieser Woche wird der Deutsche Bundestag über ein weiteres, umfangreiches Hilfspaket zur Bewältigung der Coronakrise beraten. Das maßgeblich von SPD-Finanzminister Olaf Scholz mitentwickelte Dritte Corona-Steuerhilfegesetz soll besonders von den Lockdown-Maßnahmen Betroffenen helfen, wirtschaftliche Ausfälle zu überbrücken und Mehrbelastungen abzufedern. So wird nach dem ersten Kinderbonus im Jahr 2020 nun ein weiterer Kinderbonus in Höhe von 150 EUR gewährt. Für Sozialleistungsempfänger werden ebenfalls 150 EUR als Einmalzahlung zur Verfügung gestellt, um etwa Kosten für den Kauf von medizinischen Masken auszugleichen. Der Zugang zur Grundsicherung wird bis zum Ende des Jahres 2021 erheblich vereinfacht. Die Umsatzsteuer im Gastronomiegewerbe bleibt bis Ende 2022 ermäßigt – egal ob im Restaurant verzehrt oder das Essen mitgenommen wird. Für Kulturschaffende wird im Bundeshaushalt ein Unterstützungsbetrag von einer Milliarde Euro reserviert.
„Die Coronakrise verlangt uns noch einige Monate Geduld und Kraft ab. Besonders Betroffene werden wir dabei wie schon zuvor so gut es geht unterstützen“, meint die Horstmarer SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer, die als Finanzexpertin ihrer Fraktion am Freitag zum Gesetzesentwurf im Bundestag eine Rede halten wird.