„Benachteiligung von zugewanderten Kindern mit Behinderung beenden“ – SPD fordert Mittel zur Teilhabe an Angeboten der Kindertageseinrichtungen

Sowohl für Kinder mit Migrationshintergrund als auch für Kinder mit Behinderung ist es besonders wichtig, frühzeitig an Bildungsangeboten teilzunehmen und damit Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Aber gerade für Kinder mit Migrationshintergrund und Behinderung geht wertvolle Zeit verloren, da der Anspruch auf Förderung von integrativen, inklusiven oder heilpädagogischen Angeboten in den Kindertageseinrichtungen für zugewanderte Kinder (Asylbewerber) mit Behinderung häufig erst frühestens nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland besteht. „Dieser nicht voll umfängliche Eingliederungshilfeanspruch widerspricht aus Sicht der SPD-Fraktion der UN-Behinderten- und der UN-Kinderrechtskonvention, die ausdrücklich ein Recht auf Teilhabe und Bildung garantieren“, erklärte die Sachkundige Bürgerin im Sozialausschuss Tatjana Lücke.

Die 18 Monate ohne Anspruch auf Eingliederungshilfe stellen, so die Sozialdemokratinnen, eine Dauer der Benachteiligung dar, die massive negative Folgen haben würde. Die nicht genutzten Entwicklungsmöglichkeiten seien dabei für die Kinder mit unterschiedlichen Förderbedarfen kaum zu kompensieren. „Anderthalb Jahre, in denen zugewanderten Kindern mit Behinderung die Teilhabe an Angeboten der Kindertageseinrichtungen nicht ermöglicht wird, sind gerade in diesem jungen Alter viel verlorene Zeit. Wir wollen die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder von Beginn an“, fordert die sozialpolitische Sprecherin Bettina Völkening. Die SPD-Fraktion habe deswegen die Bereitstellung von Mitteln für die Förderung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern – analog zur Eingliederungshilfe – unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland im Haushalt der Stadt Rheine beantragt. „Wir wollen damit eine sozialrechtliche Benachteiligung der betroffenen Kinder endlich auflösen“, stellte die Sprecherin im Jugendhilfeausschuss, Gaby Leskow, klar.

Die Prüfung der Voraussetzung soll über das Teilhabemanagement in Zusammenarbeit mit der Fachberatung KITA der Stadt Rheine erfolgen. „Davon versprechen wir uns eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung aller Fälle, damit die Kinder zukünftig zeitnah an den pädagogischen Angeboten teilhaben können“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrike Stockel abschließend.