Bereits jetzt ist die Raumsituation an den Sekundarschulen in Rheine angespannt. 2019 hat der Rat der Stadt Rheine beschlossen, dass die Nelson-Mandela-Schule und die Alexander-von-Humboldt-Schule ab dem Schuljahr 2022/23 vierzügige Schulen des Gemeinsamen Lernens sein sollen. Steigende Schülerzahlen und die Begrenzung der Klassenstärke auf höchsten 25 Schüler hatten diesen Beschluss nötig gemacht. Die aktuell bereitgestellten Mittel für die Nelson-Mandela-Schule von 75.000 Euro in 2021 und 100.000 Euro in 2023 sowie für die Alexander-von-Humboldt-Schule von 100.000 Euro in 2023 decken bei weitem noch keine Baukosten, sondern lediglich Planungskosten. Darüber, dass die beiden Sekundarschulen für die Vierzügigkeit ausgebaut werden müssen, herrscht Einigkeit in Rat und Verwaltung. Allein das „Wann“ sorgt für Diskussionen. Die Stadtverwaltung plant zunächst nur ein Provisorium, in dem das städtische mobile Raumsystem (Container) für die Sicherstellung des vierzügigen Betriebs bereitgestellt werden soll. Die Verzögerung wird mit der aktuellen personellen Situation in der Bauverwaltung begründet. Die SPD-Mitglieder im Schulausschuss sehen das kritisch und fordern die Bereitstellung der Mittel im Haushalt für eine schnelle Umsetzung des Beschlusses. „Die SPD-Fraktion besteht darauf, dass die Verwaltung auf Grundlage des Musterraumprogramms die weiteren Planungs- und Umsetzungskonzepte für eine Erweiterung der Sekundarschulen erarbeitet und die nötigen Mittel bereits in den Haushalt 2021 einstellt und damit einen Beschluss des Schulausschusses vom Mai 2020 umsetzt“, fordert der schulpolitische Sprecher Udo Mollen. Die SPD-Fraktion hatte deswegen in der letzten Schulausschusssitzung den Antrag eingebracht, die Mittel in den Haushalt einzustellen. Dieser Antrag wurde an den Bauausschuss verwiesen, der am 17. Dezember darüber entscheiden wird.
„An der Alexander-von-Humboldt-Schule werden bereits jetzt Schülerinnen und Schüler in Containern unterrichtet. Schulen des Gemeinsamen Lernens mit ihrem inklusiven Unterricht haben besondere Anforderungen an ein Raumkonzept. Mobile Raumsysteme werden diesen Anforderungen nicht gerecht“, erklärte Bettina Völkening. In der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland zum Recht auf inklusiven Unterricht verpflichtet. Dieses Recht setzt das Land NRW mit der Einrichtung von „Schulen des Gemeinsamen Lernens“ um. Das Recht auf Inklusion in der Schule sei, so die Sozialdemokraten, wichtig für die gesamte Gesellschaft. So werde durch inklusiven Unterricht das Potenzial aller besser genutzt und Teilhabe am Unterricht führe auch zu einer besseren Teilhabe in der Gesellschaft. „Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es neben der notwendigen personellen pädagogischen Ausstattung jedoch auch eine ausreichende räumliche Ausstattung, um differenzierten Unterricht und individuelle Betreuung sicherstellen zu können“, stellte Ulrike Stockel klar. Eine angespannte Raumsituation mit einem mobilen Notbehelf würde letztendlich allen Schülerinnen und Schülern nicht gerecht, so die Sozialdemokraten. „Mit dem Beschluss der Vierzügigkeit von 2019 hätte die Stadtverwaltung drei Jahre gehabt, um eine Erweiterung rechtzeitig umzusetzen. Diese während des vierzügigen Betriebes mit dem entsprechenden Baulärm durchzuführen, stellt eine unnötige Belastung der Schülerinnen und Schüler dar“, so Udo Mollen abschließend.