Der Bundestag beschließt in dieser Woche massive Entlastungen für Familien und Menschen mit Behinderung.
Unter Federführung des SPD-Finanzministers Olaf Scholz wird unter anderem das Kindergeld angehoben: Ab dem 1. Januar 2021 werden für die ersten zwei Kinder jeweils 219, für das dritte Kind 225 und ab dem vierten Kind 250 EUR gezahlt. Gleichzeitig werden sowohl der Kinder- als auch der Grundfreibetrag erhöht: Damit steigt das Mindesteinkommen, ab dem Steuern fällig werden.
„In der Corona-Krise müssen Familien noch größere Lasten abfedern, als sie es ohnehin schon tun. Eine spürbare Entlastung von Familien ist mir deshalb besonders wichtig“, meint Ingrid Arndt-Brauer, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Horstmar.
Daneben werden für Menschen mit Behinderungen die sogenannten Pauschbeträge erhöht und die Voraussetzungen zur steuerlichen Geltendmachung vereinfacht. Sonderlasten wie Kosten für eine besondere Betreuung können damit leichter und in größerem Umfang von der Steuer abgesetzt werden.
Auch diesen Schritt begrüßt Ingrid Arndt-Brauer, die seit 1999 als Finanzexpertin im Bundestag sitzt: „Steuerliche Verfahren sind häufig kompliziert, gleichzeitig haben sehr viele Menschen mit Behinderung höhere Lebenshaltungskosten. Darauf reagieren wir mit der Erhöhung der Pauschbeträge“, so Arndt-Brauer.