Die SPD-Fraktion spricht sich schon seit längerer Zeit für ein Wildtierverbot für Zirkusse aus. Bereits 2008 unterstützten die Sozialdemokraten einen Antrag der Grünen, städtische Flächen nur noch Zirkussen für ihre Gastspiele zu überlassen, wenn Wildtiere nicht gehalten werden. Damals war die CDU noch gegen dieses Verbot. „Wir begrüßen, dass die CDU nun das Tierwohl und eine artgerechte Haltung zu einer Grundlage ihrer Politik macht und hoffen auf ein geschlossenes Zeichen aller Ratsfraktionen“, so der Fraktionsvorsitzende Jürgen Roscher. Die SPD will die Stadtverwaltung beauftragen, eine rechtssichere Formulierung zu finden, die die Überlassung städtischer Flächen an Zirkusse mit Wildtieren ausschließt.
Das Halten und das Auftreten von Wildtieren im Zirkus dienen nicht der Arterhaltung und haben keinen pädagogischen Wert, bei dem die Tiere bei ihrem natürlichen Verhalten gezeigt würden. In Zirkussen diene die Haltung der Tiere in erster Linie der Unterhaltung der Besucher. „Artuntypische Kunststücke in der Manege, enge Käfige und häufige und lange Transporte widersprechen jeder Form einer artgerechten Haltung“, erklärte der Sprecher für Umwelt Dominik Bems. Die meisten Zirkusse besitzen zudem kein festes Winterquartier, in dem die Tiere untergebracht werden können. Wildtiere aus tropischen und subtropischen Regionen würden unter diesen Zuständen besonders leiden. Familien, die die Vorstellungen besuchen, sollen dabei ausdrücklich nicht an den Pranger gestellt werden, so die Sozialdemokraten. „Es geht uns dabei um das Tierwohl. Eine artgerechte Haltung ist in Zirkussen mit ihrem logistischen Aufwand schlicht nicht möglich“, so Bems weiter.
Für eine klare Regelung ist es der SPD wichtig, dass die Verträge bei der Überlassung städtischer Flächen rechtssicher sind. „Wir wollen die Verwaltung beauftragen, einen ordnungsrechtlich sicheren Weg zu finden“, machte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Detlef Weßling deutlich. Auflagen, die allein auf der Frage des Tierwohls beruhen, haben sich in der Vergangenheit nicht immer als gerichtsfest erwiesen. Die Fragen des Sicherheitsrisikos müsse bei Auflagen hervorgehoben werden. Der europäische Tierschutz-Dachverband „Europgroup for Animals“ weist in einem am 11. Oktober 2017 erschienenen EU Bericht auf eine hohe Anzahl an gefährlichen Zwischenfällen hin, bei denen im Zusammenhang mit Wildtieren in Zirkussen Menschen verletzt oder in einigen Fällen sogar getötet wurden. Deutschland stelle bei Wildtierunfällen in Zirkussen sogar den traurigen Spitzenplatz.
Die beste Rechtssicherheit würde durch eine Bundesregelung entstehen. EU-weit gehört Deutschland zu den Ausnahmen, die kein allgemeines Wildtierverbot für Zirkusse beschlossen haben. Die Minister und Ministerinnen der Länder fordern schon seit längerem eine bundesweite Regelung. So hat der Bundesrat die Bundesregierung bereits in den Jahren 2003, 2012 und 2016 zum Handeln aufgefordert. Zuletzt hat die Agrarministerkonferenz sich am 12. April eindeutig festgelegt. „Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder halten ein Verbot der Haltung bestimmter Tierarten auch im Sinne von Artikel 20a Grundgesetz für zwingend erforderlich und bitten die Bundesregierung mit Nachdruck, hierzu eine Rechtsverordnung zu erlassen.“, hieß es im Abschlusspapier. Mit dem Artikel 20a sind die Tierrechte im Grundgesetzt als Staatsziel aufgenommen worden. Diesem Staatsziel solle sich aus Sicht der SPD-Fraktion Rheine auch die zuständige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner verpflichtet sehen. Sie hat sich jedoch erst kürzlich gegen ein allgemeines Wildtierverbot in Zirkussen ausgesprochen und lasse damit, so die Sozialdemokraten in ihrer Pressemitteilung, die Kommunen in ihrem Einsatz für einen artgerechteren Umgang mit Wildtieren allein. „Bis die Forderung der Länder erfüllt ist, müssen die Kommunen und damit auch die Stadt Rheine, eine Regelung treffen, die Tierleid verhindert.“, so Roscher abschließend.