Die SPD in Rheine hat jetzt den Landrat des Kreises Steinfurt als zuständige kommunale Aufsichtsbehörde um Überprüfung des Ratsbeschlusses vom 15.01.2019 zum Start des Genehmigungswettbewerbs des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV – Stadtbus) in Rheine gebeten. „Die SPD in Rheine geht davon aus, dass die von der Ratsmehrheit getragene Entscheidung im Rat der Stadt Rheine für den Start des Genehmigungswettbewerbs des ÖPNV in Rheine durch die zuständige Kommunalaufsicht zu beanstanden ist“, erklärte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Detlef Wessling.
Eine Neuregelung des ÖPNV ist durch eine Aktualisierung des Nahverkehrskonzeptes zu erzielen. Die SPD hat zu diesem Nahverkehrskonzept einige Verbesserungen zum jetzigen Stadtbusverkehr vorgeschlagen. Die Fahrzeiten sollten z.B. ausgeweitet und das Streckennetz erweitert werden. Diese Verbesserungen wurden in den Ausschüssen und im Rat von der politischen Mehrheit aus CDU und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. „Damit ist ein niedrigeres ÖPNV-Niveau wahrscheinlich. Die SPD will aber einen besseren Busverkehr für die Menschen in Rheine garantieren“, zeigt sich Dominik Bems, SPD-Sprecher im Stadtentwicklungsausschuss, verständnislos.
In der Folge des SPD-Antrages hatte sich ein Bürgerbegehren entwickelt, das auch eine Festschreibung der erweiterten Ziele im Nahverkehrskonzept erreichen wollte. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sammelten Unterschriften, die sie für das Bürgerbegehren der Stadt vorlegten. Die Ratsmehrheit aus CDU und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen hatte jedoch Zweifel an der Gültigkeit vieler eingereichter Unterschriften und lehnte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab. Diese Einschätzung wurde von den Fraktionen der SPD, der FDP, der UWG, der Linken und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Verwaltung ausdrücklich nicht geteilt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens reichten gegen den von CDU und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen gefassten Beschluss des Rates Klage ein.
Sollte das Verwaltungsgericht Münster im Rahmen dieser Klage die Unterschriften, anders als von der Ratsmehrheit entschieden, doch für zulässig erachten, wäre der Weg zu einem Bürgerentscheid wieder frei. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rheine könnten dann doch noch entscheiden, ob das Nahverkehrskonzept für den ÖPNV in Rheine geändert und damit der Busverkehr verbessert werden soll.
Diese Entscheidung des Gerichtes würde aber auch bedeuten, dass bei einer Änderung des Nahverkehrskonzeptes durch einen Bürgerentscheid das Genehmigungsverfahren geändert werden muss. Doch die CDU und Teile von Bündnis 90/Die Grünen bleiben dabei, dass trotz allem jetzt der richtige Zeitpunkt sei, um einen Genehmigungswettbewerb durchzuführen.
Die SPD will jedoch solange keinen Genehmigungswettbewerb, bis über das Gerichtsverfahren zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden wurde. Mit einem jetzt beginnenden Genehmigungswettbewerb werden möglicherweise Fakten und Tatsachen geschaffen, die den Inhalten des Bürgerbegehrens entgegenstehen und nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die SPD will bis zur richterlichen Klärung aber nicht nur warten und ohne städtischen Busverkehr dastehen. Rechtlich besteht für die Stadt Rheine die Möglichkeit, eine sogenannte Notvergabe an das aktuelle Busunternehmen durchzuführen und so den Stadtbusverkehr bis zur gerichtlichen Klärung aufrecht zu erhalten. Der Start eines Genehmigungswettbewerbs zum jetzigen Zeitpunkt ist aus Sicht der SPD deshalb unnötig und könnte zudem Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Rheine in beträchtlicher Höhe zur Folge haben.
Denn das aktuelle Vorgehen von CDU und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen kann dazu führen, dass ein Unternehmen die Genehmigung zur Durchführung eines städtischen Nahverkehrs erhält, das für eine Sicherstellung einer möglichen Ausweitung des Angebotes personell und logistisch nicht in der Lage ist. Dies würde einem Nahverkehrskonzept, das von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschte Erweiterungen des Angebotes beinhaltet, widersprechen. Somit könnte die Vorgehensweise von CDU und Teilen von Bündnis 90/Die Grünen eine teure Rückabwicklung mit einem Busunternehmen zur Folge haben. „Und das geht an die städtischen Finanzen!“, verdeutlicht Stefan Kutheus, Pressesprecher der SPD-Fraktion, die Folgen dieses Handelns.