Bürgernähe – Was soll das?

 

Bürgernähe – für einige ist sie überflüssig, könnte man meinen, wenn man sich über die Entscheidung der CDU und eines Vertreters der Grünen ärgert. Mit nur zwei Stimmen Mehrheit lehnten sie nämlich das Bürgerbegehren zum Busverkehr „Nahverkehrskonzept: Bürgerwohl vor Wirtschaftswohl“ in der Ratssitzung am Dienstag ab.

Diese hauchdünne CDU-Mehrheit befand, an der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mangele es, weil eine Bürgerinitiative und nicht etwa „Bürger“ die Antragsteller seien. Sie bezweifelte, dass das Quorum von 6% der Wahlberechtigten erreicht wurde, weil die gesammelten Unterschriften zwar Bürgern aus Rheine zuzuordnen seien, jedoch in manchen Fällen die Adressangaben, in anderen die Geburtsdaten nicht korrekt angegeben seien. Sie lehnte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab, obwohl die Verwaltung die Zulässigkeit nach sorgfältiger juristischer Prüfung empfahl.

Gerichte legen die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Bürgerbegehren großzügig aus. Unterschriften werden als solche selbst dann gewertet, wenn andere Angaben gänzlich fehlen. Denn: mithilfe von Bürgerbegehren soll es Bürgern möglich gemacht werden, sich vor Ort einzumischen. Sie sollen die Möglichkeit haben, in Angelegenheiten, die ihr tägliches Leben betreffen, mit zu entscheiden. Bürgernah könnte man das nennen. Und Bürgernähe ist ein Schlagwort, das in der Politik immer wieder fällt, wenn es um Politikverdrossenheit und Wahlbeteiligung geht.

Die CDU ignoriert mit ihrer Entscheidung 3 709 Bürger aus Rheine, die sich mit ihrer Unterschrift für ein Bürgerbegehren eingesetzt haben. Sie muss sich deshalb nicht wundern, wenn Bürger, die ihre Handlungsunfähigkeit so deutlich vor Augen geführt bekommen, das Interesse an der Politik verlieren, aus Protest radikale Parteien wählen oder gar nicht mehr zur Wahl erscheinen.