Kommunaler Straßenausbau soll steuerfinanziert werden/Resolution der SPD

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hamburg und die Stadt Berlin finanzieren den Straßenausbau durch Steuern. Andere Bundesländer planen entsprechende Regelungen. Das Kommunalabgabengesetz, § 8 KAG NW, schreibt den Gemeinden und Kommunen Nordrhein-Westfalens dagegen zwingend vor, den innerstädtischen Straßenausbau mit Beiträgen der Anlieger zu finanzieren. Diese Erhebungspraxis führt in den Gemeinden und Kommunen immer häufiger zu Konflikten.

Damit die Steuererhebung auch in Nordrhein-Westfalen möglich wird, bringt die SPD eine Resolution in den Rat der Stadt Rheine ein. Mit dieser Resolution soll die Landesregierung und der Landtag Nordrhein-Westfalens aufgefordert werden, die Beitragspflicht gem. § 8 KAG NW für Straßenbaumaßnahmen abzuschaffen und die Finanzierung des Straßenausbaus der Gemeinden und Kommunen in NRW durch Steuern zuzulassen.

Vorteil nur für Anlieger oder für alle?

Die Beitragserhebung aus dem KAG NW stellt auf den besonderen Vorteil für die direkten Anlieger aufgrund deren räumlicher Nähe zur Straßenausbaumaßnahme ab. Die Kostenbeteiligung wird mit dem höheren Gebrauchswert der Grundstücke begründet. Umgekehrt unterstellt diese Erhebungspraxis, dass die Bewohner benachbarter Straßen durch die Baumaßnahme keinen besonderen Vorteil erlangen, demnach also auch nicht beitragspflichtig sind. Diese nutzen jedoch tatsächlich auch die Fahrbahnen, Parkplätze, Fuß- und Radwege oder Ampelanlagen der ausgebauten Straße bei der Durchfahrt zu ihren Häusern, zum Einkaufen oder als Schulweg. Die anteilige Finanzierung der Straßenausbaumaßnahme durch die direkten Anlieger wird deshalb von diesen als willkürlich und ungerecht empfunden.

Existenzgefährdende Beiträge

„Die Straßenausbaubeiträge der Anlieger können erheblich sein“, so Bettina Völkening, SPD-Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss. „Junge Familien, Geringverdiener oder Ältere können sich selbst eine Kreditfinanzierung nicht leisten. Für sie ist die Beitragserhebungspraxis der Gemeinden und Kommunen in Nordrhein-Westfalen existenzgefährdend.“

Teil der Daseinsvorsorge

Die Straßen der Gemeinden und Kommunen sind öffentliche Einrichtungen. Deren Verbesserung und Ausbau sind Teil der Daseinsvorsorge des Staates. „Straßenausbaumaßnahmen der Gemeinden und Kommunen sollten deshalb ebenso aus Steuermitteln finanziert werden, wie dies bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bereits der Fall ist“, so Anna-Lena Scheinig, SPD-Mitglied im Bauausschuss.

Gerechte Verteilung der Kosten

Eine Finanzierung des Straßenausbaus aus Steuermitteln würde Konflikte in Gemeinden und Kommunen verhindern, die Lasten des Straßenausbaus gerecht verteilen, die Planbarkeit der Straßenausbaumaßnahmen für die Gemeinden und Kommunen verbessern, den Verwaltungsaufwand senken und Rechtssicherheit für Bürger und Gemeinden oder Kommunen schaffen.