AG 60plus regt bei den Stadtwerken schriftliche Erläuterungen an.
Jetzt sind sie wieder in den Briefkästen gelandet, die Abrechnungen der Stadtwerke, die für die einen für Freude sorgen (Gutschriften), bei anderen für Ärger (Nachzahlungen). Auf der mehrseitigen Mitteilung der Stadtwerke geht genau hervor, wie sich die Preise zusammensetzen. Doch wer kann dieses komplizierte Zahlenwerk schon nachvollziehen?
Die AG 60plus im SPD-Ortsverein wollte es genauer wissen und besuchte das Unternehmen an der Hafenbahn. Mehr als zwei Stunden erläuterten die Vertreter der Stadtwerke die SPD-Mitglieder und Gäste über die Beschaffung der Energie und die Kosten, die für die Bürgerinnen und Bürgerinnen entstehen. „Wir würden diese Abrechnung auch lieber einfacher gestalten, aber der Gesetzgeber hat uns genau vorgeschrieben, wie diese auszusehen hat“, sagten gleich zu Beginn Alfred Sagurna, Bereichsleiter Energiehandel und Vertrieb, und sein Kollege Peter Schomacher, Vertriebsleiter Energie und Wasser bei den Stadtwerken.
Ebenfalls zu Beginn beklagten die Seniorinnen und Senioren, dass bei den Abrechnungen für Strom, Gas und Wasser zwar der Hinweis stehe, dass man sich im Internet auf der Homepage näher über die Kosten, Gebühren und Entgelte informierten könne. Die wenigsten älteren Menschen hätten aber die Gelegenheit – oder auch nicht das Interesse – ins Internet zu gehen. Dieses, so versprachen die beiden Vertreter des Unternehmens, soll sich bei der Abrechnung für das Jahr 2018 ändern. Hier soll es ergänzende Informationen in Schriftform geben.
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Hier ein Überblick über einzelne Begriffe, die in der Abrechnung der Stadtwerke erwähnt werden:
Strompreis:
Der Strompreis ist das Entgelt für die Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich aus den Preisen für die Stromerzeugung, Netznutzung sowieaus Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen.
Konzessionsabgabe:
Die Konzessionsabgabe ist als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen eingeführt worden. Diese Regelungen gehen auf das Energiewirtschaftsgesetz 1935 zurück, das zwischenzeitlich mehrfach novelliert, in diesem Regelungsbereich aber beibehalten wurde. Die Einnahmen sind für die Kommunen eine wesentliche Finanzquelle.
EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage wurde 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt. Sie gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus. Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) ermittelt.
Monatsabschläge:
Da Verbräche innerhalb eines Haushalts unterschiedlich ausfallen können, wurde für jeden Verbrauch (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) ein verbrauchsabhängiger Abschlag vereinbart. Dies ist die Summe der jeweiligen Einzelabschläge und entspricht ihrem Monatsabschlag
Abschlagsbetrag:
Anhand von Wohnungsgröße und Personenanzahl wird von uns für das nächste Jahr Ihr voraussichtlicher Monatsverbrauch geschätzt. Sie zahlen somit für diesen geschätzten Verbrauch einen immer gleich hohen monatlichen Betrag. Diesen nennt man Abschlag.
Fälligkeitstermin:
Bis zum Fälligkeitstermin (Datum) muss Ihr Rechnungsbetrag bei uns eingegangen sein. Wenn Sie eine Einzugsermächtigung oder Lastschrifterteilt haben, geht dies alles automatisch.
Umsatzsteuer:
Alle Güter und Leistungen, die Sie kaufen, beinhalten eine Umsatzsteuer. Diese beträgt zur Zeit 19% (Strom, Gas) bzw. 7% (Wasser) des Nettobetrags.
Gesamtverbrauch:
Anzahl der Kilowattstunden (kWh) Strom (Gas) bzw. m³ Wasser, mit denen Sie im angegebenen Abrechnungszeitraum beliefert wurden. Dieser wird anhand Ihrer Zählerstandsdifferenz (Vorjahr – aktuell) ermittelt.
PHH:
Dies ist eine Abkürzung für Personenhaushalt. 3-P-HH bedeutet zum Beispiel, dass drei Personen in einem Haushalt dauerhaft leben (z.B. 2 Erwachsene, ein Kind)
Quelle: Stadtwerke/Wikipedia