Bund will illegales Wohnen legalisieren

Ist eine Lösung für das Ferienhausgebiet „Elter Sand“ in Sicht?

Am 13. Mai 2017 ist eine Regelung gem. § 12 Absatz 7 Bundesbaugesetz in Kraft getreten, die den Kommunen eine eigenständige Möglichkeit einräumt, dauerhafte Wohnnutzung in sogenannten „Erholungsgebieten“ zuzulassen.

Die Interessengemeinschaft Bockholter Emsfähre hat im März 2016 einen Bürgerantrag zur „Umwandlung des Ferien- und Wochenendhausgebietes Elter Sand in ein Wohngebiet mit Dauerwohnrecht“ mit der Bitte gestellt, diesen Antrag zur Beratung und zur Beschlussfassung an den Rat der Stadt Rheine weiter zu leiten.

In einer Vorlage an die entsprechenden Gremien im Oktober 2016 hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass dies nicht möglich sei. Eine solche Umwandlung mache eine Änderung der Bauleitplanung erforderlich und diese sei an enge Vorgaben (Stichwort: Regionalplan Münsterland) geknüpft. Eine Überprüfung durch die Bezirksregierung Münster habe nach einer Anfrage der Stadtverwaltung im Vorfeld ergeben, dass die Kriterien für eine solche Umwandlung nicht gegeben seien. Melderechtlich können die Bewohner dort zwar ihren ersten Wohnsitz anmelden, baurechtlich sei dies aber zu beanstanden. Das Missverhältnis zwischen diesen Verwaltungsakten sei zwar bedauerlich, aber nun mal existent.

Mit der nun vorhandenen Regelung kann die Stadt Rheine einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen, der insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt.

Die SPD wird den Antrag einbringen, in dem bisherigen Erholungsgebiet eine Dauerwohnnutzung zuzulassen.